Docs · Angebote
Ein Angebot prüfen und bestätigen
Die Prüfansicht zeigt links den Originalbeleg und rechts, was daraus gelesen wurde. Markiert sind die Stellen, an denen die Rechenprobe nicht aufgeht oder die App unsicher war.
Angebotsvergleich
Öffnen Sie im Eingang unter „Angebote zu prüfen“ ein Angebot mit „Angebot prüfen“.

Prüfhinweise lesen
Lesen Sie oben die „Prüfhinweise“. Jeder Hinweis nennt, wo etwas nicht passt, etwa ein Nettobetrag, der sich nicht nachrechnen lässt. Hinweise zu einzelnen Positionen stehen direkt bei der Position; ein Warndreieck neben der Bezeichnung zeigt, wie viele es sind.

Positionen abgleichen
Klappen Sie eine Position auf, um sie mit dem Beleg abzugleichen. Unter „Originalangabe“ steht die Zeile so, wie sie im Beleg steht, darunter der Befund. Im Bild weist der Lieferant für 640 kg zu 3,12 €/kg einen Positionswert von 2.196,80 € aus; mit dem Zeugniszuschlag ergeben sich aber 2.002,80 €. Korrigieren Sie Preis, Einheit, Tafeln oder Gewicht, wenn etwas falsch gelesen wurde, oder klären Sie den Wert mit dem Lieferanten.

Prüfen Sie die „Angebotsdaten“: Skonto, Gültigkeit, Pauschalen und die Haken „Teilvergabe-Vorbehalt“, „Angabe zu Lieferkosten vorhanden“ und „Angabe zum Zeugnis vorhanden“. Sie gehen direkt in den Vergleich ein.
Abgleich bestätigen
Gibt es Befunde oder unsichere Werte, setzen Sie unten den Haken „Ich habe die unsicheren Angaben und Befunde mit dem Beleg abgeglichen.“ Erst dann lässt sich das Angebot bestätigen.
Klicken Sie auf „Angebot bestätigen“. Haben Sie Werte geändert, heißt der Knopf „Neue Fassung speichern und bestätigen“: Die App legt Ihre Korrektur als neue Fassung an, das Gelesene bleibt erhalten.
Was die Befunde bedeuten
Geprüft wird nur, was der Beleg ausweist. Nennt er einen Wert nicht, entsteht kein Befund.
| Befund | Bedeutung |
|---|---|
| Stimmt | Der Wert aus dem Beleg lässt sich nachrechnen und passt. |
| Nicht prüfbar | Der Beleg nennt einen Wert, der sich nicht nachrechnen lässt. |
| Nur Preise | Der Beleg nennt Preise ohne Gewicht und Wert. Der Preisspiegel rechnet mit dem Sollgewicht. |
| Gewichtsabweichung | Das Lieferantengewicht weicht vom Sollgewicht ab. Das ist häufig und kein Fehler, geht aber in den Tafelpreis ein. |
| Weicht ab | Ein Wert passt nicht zur Rechnung, etwa Positionswert oder Nettobetrag. |
| Bruttoverdacht | Der Betrag sieht nach 19 oder 7 Prozent Umsatzsteuer aus. Er wird nicht umgerechnet. |
Gut zu wissen
- Wann ein Angebot gar nicht erst hier landet, steht unter Wann ein Angebot direkt übernommen wird.
- Auch ein bestätigtes Angebot können Sie später ändern: „Neue Fassung bearbeiten“ legt eine weitere Fassung an.